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   OVG Niedersachsen, 16.06.2022 - 12 KS 71/22   

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OVG Niedersachsen, 16.06.2022 - 12 KS 71/22 (https://dejure.org/2022,14590)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.06.2022 - 12 KS 71/22 (https://dejure.org/2022,14590)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Juni 2022 - 12 KS 71/22 (https://dejure.org/2022,14590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 612
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.11.1995 - 11 VR 42.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Gerichtliche Zuständigkeit für die Anfechtung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2022 - 12 KS 71/22
    Streitigkeiten um isolierte Kostenbescheide, in denen Verwaltungskosten der Höhe nach festgesetzt werden, die - wie hier - in Verwaltungsverfahren über den Widerspruch gegen eine Errichtungs- und Betriebsgenehmigung für raumbedeutsame WEA dem Widerspruchsführer auferlegt wurden, haben aber zu der Errichtung, dem Betrieb und der Änderung solcher WEA keinen zuständigkeitsbegründenden Bezug (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.1995 - BVerwG 11 VR 42.95 -, NVwZ-RR 1996, 610 f., hier zitiert nach juris, Rn. 5, - betreffend ähnliche Regelungen in § 5 Abs. 1 i. V. m. § 1 VerkPBG und § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 VwGO - m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2022 - 19 D 66/22

    Rechtsfolgen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung bzgl. Bestimmung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2022 - 12 KS 71/22
    Soweit die Klägerin die ihr erteilte (unrichtige) Rechtsbehelfsbelehrung anspricht, ist lediglich daran zu erinnern, dass diese ohne Einfluss auf die gerichtliche Zuständigkeit ist (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 24.3.2022 - 19 D 66/22.A -, juris, Rnrn. 7 f.).
  • VG Mainz, 19.11.2004 - 2 K 902/04

    Keine Anwendung von § 52 Nr 1 VwGO bei Streitigkeiten ausschließlich um Gebühren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2022 - 12 KS 71/22
    Hingegen dürfte sich die örtliche Zuständigkeit hier nicht bereits aus § 53 Nr. 1 VwGO i. V. m. § 73 Abs. 2 Nr. 3 NJG ergeben (vgl. VG Mainz, Beschl. v. 19.11.2004 - 2 K 902/04.MZ -, juris, Rnrn. 2 ff.) - was indessen letztlich offenbleiben kann, weil es zu keinem anderen Ergebnis führen würde.
  • BVerwG, 20.02.2024 - 11 A 19.23
    Ein solcher Gebührenbescheid ist nicht unmittelbarer Teil der genehmigungsrechtlichen Bewältigung des Vorhabens (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 1995 - 11 VR 42.95 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 5 S. 17 f.; in diesem Sinne auch VGH Kassel, Beschluss vom 30. August 2023 - 5 C 1093/23 - NVwZ-RR 2023, 1055; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Juni 2022 - 12 KS 71/22 - NVwZ-RR 2022, 612; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 50 Rn. 19), sondern steht selbständig daneben.
  • VGH Hessen, 30.08.2023 - 5 C 1093/23

    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei isolierter Anfechtung eines

    Streitigkeiten über die Erhebung von Kosten für Behördenentscheidungen i.S.d. § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a VwGO in einem von der Sachentscheidung gesondert ergangenen Kostenbescheid nach § 20 Abs. 2 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Hessisches Verwaltungskostengesetz (HVwKostG) i.V.m. § 1 Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (VwKostO-MUKLV) gehören bereits nach dem Wortlaut dieser Vorschrift nicht zu den erstinstanzlichen Zuständigkeiten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 16. Juni 2022 - 12 KS 71/22 -, juris).

    Eine isolierte Kostenentscheidung betrifft jedoch die technische Verwirklichung dieser Vorhaben nicht (so auch OVG Nds., Beschluss vom 16. Juni 2022 - 12 KS 71/22 -, juris; vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 4. September 1996 - 5 A 1858/95 -, juris mwN zu Kosten nach dem Atomgesetz [AtG]; vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 1995 - 11 VR 42.95 -, juris zu Kosten im eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren).

    Hier besteht nicht die Notwendigkeit für einen in erster Linie dem Beschleunigungszweck dienenden Wegfall einer Tatsacheninstanz (so auch OVG Nds., Beschluss vom 16. Juni 2022 - 12 KS 71/22 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2024 - 12 KS 2/24

    Sachliche Zuständigkeit; erstinstanzlich Zuständigkeit; Grenzen der

    Wie der Senat bereits durch Beschluss vom 16. Juni 2022 (- 12 KS 71/22 - juris, Rn. 7, m. w. N.) entschieden hat, besteht das mit der Einfügung der Nr. 3a verfolgte gesetzgeberische Ziel darin, durch eine Verkürzung des Instanzenzugs in Rechtsstreitigkeiten über Genehmigungen schneller zu rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen zu gelangen.
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